Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
Die Einzelheiten zur Aufbereitung von Medizinprodukten sind in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten Regelungen finden Sie im Medizinproduktegesetz, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung und den Empfehlungen von KRINKO und BfArM zu den Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten. Die volle Verantwortung für die Aufbereitung von Medizinprodukten liegt, solange Sie selbst aufbereiten, beim Praxisinhaber. Da er diese Aufgabe üblicherweise nicht selbst übernimmt, muss er einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen, welcher über die entsprechende Fachkunde verfügen muss.
Die CPH Service GmbH übernimmt für Sie die Aufbereitung Ihrer chirurgischen Instrumente.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Jürgen Raupp
Dr. med. Corinna Müller
Dr. med. Florian Stumpp